Neues zu Schnell-Selbst-Tests
Der Landrat und das Ministerium für Bildung geben allen Eltern neue Informationen zu Laien-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler bekannt:
Zur Teilnahme am Unterricht wird aufgrund der Corona-Inzidenzen im BLK vorausgesetzt, dass sich Schülerinnen und Schüler 2 x wöchentlich verbindlich testen lassen, entweder über einen in der Schule zur Verfügung gestellten Laien-Selbsttest oder durch den Nachweis eines anderweitig erzielten negativen Testergebnisses oder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, wonach keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Die verbindliche Testung gilt dann für alle Schulformen, auch für Grundschulen. Das erläuternde Schreiben des Ministeriums für Bildung an die Schulleitungen vom 16. April 2021 kann unter unten stehenden Link abgerufen werden.
Wenn die Schülerin oder der Schüler in der Schule getestet werden soll und noch nicht volljährig ist, ist eine Einverständniserklärung zur Selbstanwendung von SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests bei Schülerinnen und Schülern zu unterzeichnen (die alte Einwilligung gilt bis auf Widerruf fort).
Sollen die Selbst-Tests im häuslichen Umfeld durchgeführt werden, sind die Tests von den Erziehungsberechtigen in der Schule zwischen 7:30 und 12 Uhr im Büro nach telefonischer oder schriftlicher Anmeldung abzuholen und es ist ein Empfangsbekenntnis zur Aushändigung von Antigen- Selbsttests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus zur Durchführung in der privaten Häuslichkeit zu unterzeichnen.
Mfg Garnet Meiß
https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/schuljahr-20202021/